_, dass sie hier richtig seien, erscheint es wenig wahrscheinlich, dass der Kläger in das Couloir eingefahren ist, um weiter unten im steilen Hang nach einer Ausweichmöglichkeit zur Umgehung dieses Lawinenhanges zu suchen. Von dieser Position in der Mulde aus wäre es mit dem Snowboard offensichtlich auch ungemein schwieriger und mit einem beschwerlichen Wiederaufstieg verbunden gewesen - als von der Stelle oberhalb dieser sehr steilen Mulde, an welcher 63 Q.________ angehalten hat - um südostwärts dem Sessellift entlang flacheres Gelände und die Skipiste noch zu erreichen.