5.6.3 Den Angaben von Q.________ bei der Zeugenbefragung vom 2. Juli 2019, ist zu entnehmen, dass sie es war, die oberhalb des Abhangs angehalten und dem Kläger ihre Einschätzung mitteilte, wonach sie da falsch seien, d.h. zu tief geraten würden und nachher die Snowboards abziehen und nach vorne laufen müssten, um wieder zur Talstation des Lifts zu gelangen. Der Kläger antwortete laut dieser Zeugenaussage, dass sie 'richtig seien', und gab anschliessend die Anweisung, sie sollten warten, er gehe schauen. Daraufhin fuhr er wenige Meter unter ihr in das Couloir, wo sich unmittelbar danach, wenig oberhalb von ihm das Schneebrett löste, das ihn erfasste (vgl. Protokoll Zeugeneinvernahme