Da es der Kläger aber unterlassen hat, seine Begleiterinnen über das weitere Vorgehen aufzuklären, lässt sich lediglich spekulieren, was zu diesem Zeitpunkt sein konkretes Vorhaben war. Ob nur eine Person im steilen Hang fahren sollte (Entlastungsabstände), ob er eine Variante suchen wollte, um den Stauden auszuweichen, oder er allenfalls nach einer Ausweichmöglichkeit zur Umgehung des Hanges Ausschau suchen wollte, ergibt sich aus der Anweisung an seine Begleiterinnen, sie sollten warten, "Ich goh go luegga", nicht.