62 keine Standard-Notfallausrüstung mit sich führten - anwies zu warten, bevor er in das zwischen 35° und 40° steile Couloir im Unfallhang einfuhr. Auch versteht sich von selber, dass seine Begleiterinnen in dieser Situation eine Rückmeldung erwartet haben (vgl. SLF-Gutachten ad 13 f.). Da es der Kläger aber unterlassen hat, seine Begleiterinnen über das weitere Vorgehen aufzuklären, lässt sich lediglich spekulieren, was zu diesem Zeitpunkt sein konkretes Vorhaben war.