Soweit Schneesportler bei "erheblicher" Lawinengefahr mittels an den Tal- und Bergstationen ausgehängten SKUS-Lawinenwarntafeln darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich im freien Gelände ausschliesslich auf eigenes Risiko bewegen und somit eigenverantwortlich die Lawinengefahr beurteilen müssen (vgl. SLF- Gutachten ad 6), ist diese Ansicht offensichtlich nicht haltbar. Das Tragen von Recco-Reflektoren mag allenfalls dazu verleiten, ein höheres (Rest)Risiko in Kauf zu nehmen, bietet aber keinerlei Grundlage zur Annahme, sich im Tiefschnee abseits der Piste in lawinensicherem Gelände zu bewegen;