7 S. 8) vertretene Ansicht, dass Schneesportler welche im Nahbereich von gesicherten Pisten Variantenabfahrten im Tiefschnee durchführten, "in guten Treuen" davon ausgehen könnten, sich in lawinensicherem Gelände zu befinden, kann nicht gefolgt werden. Soweit Schneesportler bei "erheblicher" Lawinengefahr mittels an den Tal- und Bergstationen ausgehängten SKUS-Lawinenwarntafeln darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich im freien Gelände ausschliesslich auf eigenes Risiko bewegen und somit eigenverantwortlich die Lawinengefahr beurteilen müssen (vgl. SLF- Gutachten ad 6), ist diese Ansicht offensichtlich nicht haltbar.