bfu-Empfehlungen S. 27). Dies entspricht im Kern der zentralen Aussage im SLF-Gutachten (ad 'Abschliessend'), wonach es grundsätzlich auch bei regional erheblicher Lawinengefahr möglich ist, Variantenfahrten zu fahren, wobei allerdings die Standard-Notfallausrüstung dazu gehört. Der Umstand, dass die Begleiterinnen des Klägers kein (Q.________) resp. eher wenig (P.________) Umgang und Übung mit der Standard-Notfallausrüstung gehabt haben, sowie darauf beruhende Spekulationen darüber, ob sie in der Lage gewesen wären, eine LVS-Suche durchzuführen, kann entgegen der Ansicht des Klägers (abschliessender Parteivortrag vom 11.6.2020 S. 6) nicht zur Interpretati-