Das Tragen von Kleidungsstücken mit Recco-Reflektoren bewirkt mit anderen Worten keine relevante Vorkehrung zur Reduktion der Gefährdungssituation in dem Sinne, dass im Notfall so rasch als möglich hätte lokalisiert und geborgen werden können (vgl. Erw 5.5.1 ff. hiervor). Ohne Standard-Notfallausrüstung resp. ohne Erfahrung in Umgang und Übung mit derselben ist (bei erheblicher Lawinengefahr) vielmehr auf das Variantenfahren abseits der Piste zu verzichten (vgl. SKUS-Richt- linien für Skifahrer und Snowboarder, "Variantenfahren und Freeriden", S. 8 i.V.m. "Lawinengefahrenskala und Empfehlungen", S. 9; bfu-Empfehlungen S. 27).