Diese Ansicht steht in diametralem Widerspruch zu den Empfehlungen des BfU und der SKUS, auf welche auch das SLF Gutachten verweist (vgl. Erw. 5.5.1 hiervor; SLF-Gutachten ad 31) und vernachlässigt den Umstand, dass mit der Ortung mittels Recco-Suchgerät erst dann begonnen werden kann, wenn dieses durch die Rettungskräfte vor Ort gebracht worden ist, was regelmässig wertvolle Zeit in Anspruch nimmt. Diese oftmals entscheidende Zeitdifferenz (vgl. Erw. 5.5.2 hiervor)