58 besorgt gewesen wäre, die Gruppe mit der Standard-Notfallausrüstung auszustatten (vgl. SLF-Gutachten ad 15 f., ad 31, ad 'Abschliessend'). Dies gilt erst recht, da erhebliche Lawinengefahr bestand und durch die I.________ an den relevanten Orten sichtbar gewarnt wurde.