Ausgehend von der Feststellung im SLF-Gutachten (ad 19), wonach im pistennahen Gelände das einfachere, sprich flachere Gelände nach Schneefällen zuerst und dadurch häufiger befahren wird als steileres Gelände, erscheint die Annahme der SLF-Experten aufgrund der dargelegten Wetter- und Schneedaten ab __ 20__ (vgl. SLF-Gutachten ad 'Wetter' S. 6 f., ad 28 und Beilage 6) nachvollziehbar begründet, dass der Unfallhang zum Unfallzeitpunkt am [Ereignistag] vorgängig nicht genügend befahren werden konnte, als dass davon ein positiver Effekt auf die Lawinensituation hätte abgeleitet werden können (vgl. SLF-Gutachten ad 3b, ad 4 und ad 19).