54 kaum genügend Schnee lag, so dass der Hang nicht häufig befahren wurde, weil bis zum __ 20__ kaum genügend Schnee lag. Sie gelangen zur Annahme, dass der Unfallhang zum Unfallzeitpunkt vorgängig nicht genügend befahren wurde resp. werden konnte, als dass davon ein positiver Effekt auf die Lawinensituation hätte abgeleitet werden können (vgl. SLF-Gutachten ad 3b, ad 4 und ad 19; vgl. auch ad 28).