und [Ereignistag] Triebschnee gebildet habe, welcher meistens unregelmässig verteilt, vor allem in Rinnen und Mulden sowie Kammlagen liegt. Zusammenfassend beurteilten die SLF-Experten den nach Nordosten abfallenden, zwischen 25° und 45° steilen Unfallhang auf einer Höhe von 1850 bis 1950 m.ü.M. mit den zwei markanten, zwischen 35° und 40° steilen Mulden im oberen Bereich als einen Hang, auf den die Beschreibung als besondere Gefahrenstelle gemäss Lawinenbulletin zugetroffen hat (vgl. SLF-Gutachten ad 2a; vgl. auch ad 3b). Es konnte davon ausgegangen werden, dass in dem nach Nordosten ausgerichteten, unregelmässigen Schattenhang auf ca. 1940 m.ü.