gels und des Verschüttungsortes; BB-act. 6 mit Hinweisen auf die getroffenen Massnahmen und Ermittlungen). Die im Kriminalrapport vom 3. März 20__ aufgrund von nicht dokumentierten Ermittlungen enthaltenen Angaben zur Beschaffenheit und Neigung jenes Bereiches des Lawinenanrisses, wo sich die Gruppe nach Annahme der Kapo K.________ aufgehalten haben soll (vgl. BB-act. 7 Nr. 5; SLF-Gutachten ad 'Generelle Hinweise'), bilden mit anderen Worten keine verlässliche Grundlage hinsichtlich der Beschaffenheit und Neigung des Hanges gemäss Variante B resp. im Sektor 3 (vgl.