5.3.3 Die von den SLF-Experten anhand der Rega-Bilder und der Geländebegehung am 3. Juni 2019 durchgeführte Rekonstruktion der Schneebrettlawine vom [Ereignistag] mit drei Anrissgebieten, deren Fliessrichtung und deren Ablagerungsgebiet (vgl. SLF-Gutachten ad 1a und 1b; Abb. 1 S. 8, Beilage 2) kann nach dem Gesagten als unbestritten gelten. Dasselbe gilt für die nachvollziehbar begründete Annahme der SLF-Experten, wonach der Kläger - entsprechend der