erheblicher Lawinengefahr nur unter der Voraussetzung als vertretbar beurteilen, wenn die Variantenfahrer die Standard-Notfallausrüstung mit sich führen (vgl. SLF- Gutachten ad 7, ad 12, ad 16, ad 31, ad 'Abschliessend'). Soweit die SLF-Expert- en "die Variantenabfahrt entlang der Ideallinie von Sektor 3 (Beilage 3) unter den gegebenen Umständen mit einer günstigen Routenwahl" als vertretbar beurteilen (vgl. SLF-Gutachten ad 'Abschliessend'), ergibt sich aus dem Zusammenhang mit der unmittelbar voranstehenden Aussage, wonach es grundsätzlich auch bei regional erheblicher Lawinengefahr möglich ist, Variantenfahrten zu fahren, wobei al-