sein, dass die Bewertung der SLF-Experten, wonach eine Variantenabfahrt entlang der Ideallinie von Sektor 3 unter den gegebenen Umständen mit einer günstigen Routenwahl vertretbar sei, sich nicht auf eine Variantenabfahrt (weit) ausserhalb dieser Ideallinie mit einer ungünstigen Routenwahl im steileren, muldenförmigen Gelände übertragen lässt (vgl. dazu Erw. 5.4.1 f. und 5.4.4 f. hiernach). 5.2 Keine Zweifel sind möglich, dass die SLF-Experten Variantenfahrten abseits des gesicherten Geländes grundsätzlich und in besonderem Masse bei regional