Das SLF-Gut- achten gibt Auskunft über die ihm zu Grunde liegenden Tatsachen, welche sich aus den Akten ergeben (vgl. Erw. 4.1 ff. hiervor) sowie die Tatsachen, welche aus den getätigten Abklärungen resultieren (wie Wetter und Witterungsverlauf anhand der IMIS-Messstationen CA.________ und DA.________, Lawinenkartierung anhand der Rega-Bilder, Geländebegehung mit den Zeuginnen). Aus dem Gutachten wird ersichtlich, welche Äusserungen objektiv feststehende Fakten betreffen und bei welchen Äusserungen es sich um Interpretationen (des Verhaltens des Klägers) handelt.