ad 30.) Können den Akten Hinweise entnommen werden, wonach A.________ im Zusammenhang mit den von ihm gewählten beiden Variantenabfahrten eine erhöhte Risikobereitschaft zeigte, sich und seine Begleiterinnen einer konkreten Gefährdung an Leib und Leben durch einen Lawinenabgang auszusetzen? Das Verhalten von A.________, soweit es aktenkundig sei, liefere keine Hinweise auf eine erhöhte Risikobereitschaft.