Inwieweit er die Abfahrten vorgängig geplant gehabt habe und ob er das Lawinenbulletin gekannt und dies in seine Überlegungen und die Entscheidfindung miteinbezogen habe, entziehe sich den Kenntnissen der Gutachter. Leider habe er es 44 unterlassen, die Gruppe mit der Standard-Notfallausrüstung auszustatten, was als ein unter Alpinisten übliches Verhalten gelte.