mit dem Gelände, wo sie die zweite Abfahrt haben machen wollen, auseinandergesetzt, mindestens soweit der Einblick vom Sessellift es erlaubt habe. Dass er die Begleiterinnen habe warten lassen, um das Gelände auszukundschaften, entspreche ebenfalls der Praxis und zeige ein gewisses Risikobewusstsein von A.________. Inwieweit er die Abfahrten vorgängig geplant gehabt habe und ob er das Lawinenbulletin gekannt und dies in seine Überlegungen und die Entscheidfindung miteinbezogen habe, entziehe sich den Kenntnissen der Gutachter.