Ob und wenn ja wie A.________ die Abfahrt geplant, sich mit der Lawinensituation befasst und wie er die Risikoabschätzungen vorgenommen habe, sprich die alpine Erfahrung umgesetzt habe, könnten die Gutachter nicht beurteilen. Auf Grund der Alpinerfahrung hätte man erwarten dürfen, dass sich die Gruppe nur mit der Standard- Notfallausrüstung ins ungesicherte Gelände begebe.