43 und umgesetzt worden seien und A.________ sich offenbar interessiert gezeigt habe und auch kritische Fragen zu stellen gewusst habe, sei davon auszugehen, dass er über eine gewisse Alpinerfahrung verfügt habe. Ob diese Alpinerfahrung ausreichend gewesen sei, um eigenverantwortlich ausserhalb der gesicherten Schneesportabfahrten skizufahren, könnten die Gutachter nicht beurteilen. Ob und wenn ja wie A.________ die Abfahrt geplant, sich mit der Lawinensituation befasst und wie er die Risikoabschätzungen vorgenommen habe, sprich die alpine Erfahrung umgesetzt habe, könnten die Gutachter nicht beurteilen.