ad 6.) Welche Bedeutung kommt der Ausschilderung mittels SKUS-Lawinenwarn- tafeln an Tal- und Bergstationen sowie Liftanlagen bei erheblicher Lawinengefahr hinsichtlich dem (von den Schneesportgebieten tolerierten, teils geförderten) Variantenfahrten in Pistennähe zu? Werde die Lawinengefahr von den Verantwortlichen eines Skigebiets als "erheblich" (Stufe 3) beurteilt, würden an den Tal- und Bergstationen jeweils entsprechende gelbe Lampen blinken und die Lawinenwarntafel sei ausgehängt. Damit würden Schneesportler, die sich ins ungesicherte Gelände begeben, darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich im freien Gelände ausschliesslich auf eigenes Risiko be-