_ habe die Schneehöhe Anfang Januar nur gerade ca. 30% des 22-jährigen Durchschnitts betragen; vgl. Beilage 6) kaum regelmässig habe befahren werden können und somit in dieser Situation eher als selten befahren bezeichnet werden müsse. In dieser Situation (erste Ausnahme Frühwinter) habe im Unfallhang aus Sicht der Gutachter nicht von einer reduzierten Lawinengefahr ausgegangen werden können.