Gemäss dem Schreiben der I.________AG vom 25. April 2019 (vgl. Erw. 4.14 hiervor) werde je nach Schneeverhältnissen der gesamte Hang oft befahren. Somit könnte in einem "normalen" Winter mit durchschnittlich oder mehr Schnee angenommen werden, dass der Unfallhang Mitte Januar bereits häufig befahren sei. Die Gutachter würden jedoch davon ausgehen, dass der Unfallhang im Winter 20__/__ bis zum [Ereignistag] auf Grund der geringen Schneemengen (auf der in der Nähe gelegenen Schneestation CA.________ habe die Schneehöhe Anfang Januar nur gerade ca. 30% des 22-jährigen Durchschnitts betragen;