Eine tiefere Gefahrenstufe als im Lawinenbulletin prognostiziert, herrsche grundsätzlich oft in vielbefahrenem Variantengelände. lm zu beurteilenden Fall würden die Gutachter vermuten, dass in einem "normalen" Winter mit entsprechenden Schneemengen der Hang möglicherweise auf Grund der Pistennähe vor dem Unfall schon oft, vielleicht sogar regelmässig, befahren worden wäre. Wegen des Schneemangels (vgl. Beilage 6) bis in den Januar hinein könne davon ausgegangen werden, dass im Unfallhang bis Anfang Januar kaum genügend Schnee gelegen habe, so dass der Hang kaum häufig befahren worden sei.