ad 3.b) Lässt sich eine Herabstufung der Lawinengefahr in diesem konkreten Hang (von erheblich auf erheblich-minus oder mässig-plus oder weiter) rechtfertigen aufgrund der Höhenlage, der Exposition oder der Pistennähe oder weiteren Gründen? Die Herabstufung der Lawinengefahrenstufe für einen bestimmten Hang sei grundsätzlich nicht möglich, da die Lawinengefahr in einem Hang nicht durch eine be-