Für Hänge im Variantenbereich (oft in Pistennähe) oder auch bei sog. Modetouren könne oft auf Grund der häufigen Befahrung von einem günstigeren Schneedeckenaufbau ausgegangen werden und dadurch bei der Anwendung von Reduktionsmethoden ein zusätzlicher Reduktionsfaktor (PRM) angewendet oder von einer tieferen Gefahrenstufe (GRM) ausgegangen werden. Wie häufig der Unfallhang im zu beurteilenden Fall zu dieser Zeit schon befahren wurde, gehe aus den Unterlagen nicht hervor. Die Gutachter würden aber davon ausgehen, dass der Hang vor dem Unfall noch nicht häufig befahren worden sei und hätten daher auf die Anwendung dieses Faktors verzichtet.