Die Gutachter würden feststellen, dass im Hang durchaus unterschiedliche Bereiche vorhanden gewesen seien, die auch unterschiedlich hätten beurteilt werden müssen. Vor allem in den Mulden und in den Hangbereichen, wo es vom flachen ins steile Gelände übergehe, habe bei der vorherrschenden Lawinensituation mit frischem Triebschnee gerechnet werden können. Diese Hangbereiche hätten bei dieser Situation als kritischer eingestuft werden müssen als die vorhandenen Geländerücken, die teilweise sogar kaum Schnee aufgewiesen und entsprechend günstiger zu beurteilen gewesen seien.