37 sichtig beurteilt werden", habe somit ab ca. 1800 m gegolten. Satz 2, wonach oberhalb 2200 m der Neu- und Triebschnee auf einer schwachen Altschneedecke liege, sei als Zusatzinformation zu verstehen und ergänze den ersten Satz dadurch, dass die Lawinengefahr oberhalb 2200 m grossflächiger vorhanden sein könnte und Brüche auch im Altschnee vermehrt zu erwarten seien. Satz 1 und 2 würden nichts über die Gefahrenstufe aussagen, sondern über die flächige Verbreitung der Gefahrenstellen (und über Schwachstellen in der Schneedecke) und somit indirekt allenfalls über die Grösse der zu erwartenden Lawinen.