Aus Sicht der Gutachter bestehe ein direkter Zusammenhang zwischen der Befahrung des Hanges durch A.________ und der Auslösung der Lawine. Es sei anzunehmen, dass sich die Lawine in der Mulde, in die A.________ eingefahren sei, als erstes gelöst habe (sogenannte Primärlawine) und unmittelbar darauf sich ebenfalls die Lawinen in den anderen Anrissgebieten gelöst hätten, wobei der Schnee der mittleren und der orografisch rechten Mulden schliesslich als eine Lawine durch den Graben ins Ablagerungsgebiet geflossen sei.