ad 1.a) (…). Die Lawine (Verortung, Ausmass, etc.) ist zu beschreiben und auf einer Karte festzuhalten. Die drei Anrissgebiete der Schneebrettlawine, die Fliessrichtung der Lawine und das Ablagerungsgebiet hätten mit guter Genauigkeit rekonstruiert und entsprechend in die Karte eingezeichnet werden können. Das Ausmass der Unfalllawine habe anhand der Bilder der Rega-Bilder rekonstruiert werden können. Eingezeichnet seien zudem die gemäss Aussagen anlässlich der Begehung vom 2. Juli 2019 von P.________ (Variante A) und Q.________ (Variante B) möglichen Einfahrtsvarianten des Klägers in den Unfallhang (Abb. 1):