4.14 Die I.________AG erklärte am 25. April 2019, sie habe keine Kenntnis, ob am [Ereignistag] am besagten Hang (bei der sichtbaren Anrisslinie/-kante; markiert auf dem Rega-Bild Nr. 1) eine oder mehrere Lawinen niedergegangen seien; ihre Mitarbeiter seien erst nach dem Ereignis vor Ort gewesen. Der Lawinenniedergang bei der markierten Linie sei bekannt. Dieses Gebiet ausserhalb der markierten Piste werde von der I.________AG nicht gesichert. Beim Eintreffen ihrer Mitarbeiter am Unglücksort habe die Situation (entsprechend dem Rega-Bild Nr. 3) bestanden. Während der Suchaktion seien keine weiteren Lawinen niedergegangen.