Der Routenverlauf der Gruppe lasse sich anhand der vorhandenen Unterlagen nicht auf der Karte eintragen. Die einzelnen, auf den Fotos ersichtlichen Spuren, würden es nicht erlauben zu rekonstruieren, wo die Gruppe abgefahren sei. 4.10 Die I.________AG teilte am 1. Oktober 2018 mit, die Fundstelle sei per GPS aufgenommen worden (017.________ / 018.________).