II. B S. 5 f.). Die im Kartenausschnitt (BB-act. 7 Nr. 5) mit einem 23 Stern markierte Fundstelle sei gemäss den dort gegebenen Höhenkurven tiefer als im Kriminalrapport angegeben (2020 m.ü.M), auf ca. 1900 m.ü.M. gelegen. Die Pfeilrichtung zwischen Anrissstelle der Lawine und der Fundstelle in diesem Kartenausschnitt (von Stern zu Stern) weiche von der Falllinie ab und könne - auch unter Berücksichtigung von je nach Geländeform möglichen Abweichungen sich bewegender Schneemassen - ausgeschlossen werden. In diesem Kartenausschnitt sei einzig die Fundstelle ungefähr am richtigen Ort eingetragen.