18 Grenzbereich wurde die Höhenlage 1800 m genannt. Der Gefahrenbeschrieb lautete (BB-act. 3 S. 2): Die frischen und älteren Triebschneeansammlungen müssen vorsichtig beurteilt werden. Sie überlagern oberhalb von rund 2200 m eine schwache Altschneedecke, vor allem an Schattenhängen. Lawinen können schon von einzelnen Wintersportlern gelöst werden und mittlere Grösse erreichen. Fernauslösungen sind möglich. Wummgeräusche und Risse beim Betreten der Schneedecke können auf die Gefahr hinweisen.