4. Der Eintritt des Versicherungsfalls ist vorliegend unbestritten am [Ereignistag] eingetreten, als der Versicherte gegen 13.25 Uhr in der Region J.________ abseits der markierten Piste von einer Lawine erfasst und verschüttet wurde. Zum Hergang und den äusseren Umständen des Lawinenunfalls vom [Ereignistag] in der Region J.________ ergibt sich aus der Aktenlage was folgt: