Der Kläger habe Erfahrung in der Durchführung von Skitouren abseits der präparierten Piste gehabt. Aus dem Umstand, dass er mit seinen Begleiterinnen nicht über die Lawinensituation gesprochen habe, lasse sich nicht schliessen, dass er sich nicht mit dem Risiko eines möglichen Lawinenniedergangs befasst habe. Aufgrund der deutlich angebrachten SKUS-Warntafeln sei davon auszugehen, dass er die Gefahrenstufe 3 zur Kenntnis genommen und aufgrund seiner Tourenerfahrung zweifellos gewusst habe, was dies bedeute.