Ausrüstung gefehlt. Weitere Massnahmen zur Risikoreduktion seien gemäss dem Merkblatt "Achtung Lawinen" des SLF insbesondere die Information über die Wet- ter- und Lawinensituation und Tourenplanung, das Setzen des LVS auf "Senden" sowie die laufende Neubeurteilung von Wetter, Schnee, Gelände, Mensch und Zeitplan. Laut P.________ habe es sich um eine spontane Idee gehandelt, abseits der Piste zu fahren. Über die Lawinensituation sei nicht gesprochen worden. Der Kläger habe mithin vorgängig keine Informations- oder Abklärungsmassnahmen getroffen, was die Lawinensituation und die Tourenplanung betreffe.