39 UVG). Auch auf der Homepage der Suva (suva.ch → Sportarten → Wagnisse) sowie in der am 16. Juni 2010 total revidierten Empfehlung der "Ad-hoc-Kommission Schaden UVG Nr. 5/83 Wagnisse" vom 10. Oktober 1983 werden Schneesport-Aktivitäten abseits markierter Pisten bei schwerwiegender Missachtung der sportüblichen Regeln und Vorsichtsgebote (ungenügender Ausrüstung, Erfahrung oder bei schlechtem Wetter etc.) als Beispiel für ein relatives Wagnis aufgeführt. Wer markierte Routen verlässt, obwohl die Lawinenbulletins auf eine erhebliche Lawinengefahr im Routengebiet hingewiesen haben, muss mit einer Wagniskürzung rechnen (vgl. Erni, a.a.O., S. 29).