T. Am 21. Januar 2020 erstattete das SLF das Gutachten betreffend den Lawinenniedergang J.________ vom [Ereignistag] (nachfolgend: SLF-Gutachten). 5 U. Die Parteien nahmen mit Eingaben vom 27. März 2020 und vom 27. April 2020 Stellung zum SLF-Gutachten. V. Mit Verfügung vom 28. April 2020 wurden den Parteien die Vernehmlassungen der Gegenparteien zur Stellungnahme zugestellt, mit dem Hinweis auf das weitere Prozedere. Ohne Mitteilung bis spätestens am 19. Mai 2020 werde vom Verzicht der Parteien auf eine mündliche Hauptverhandlung ausgegangen.