Q. Am 3. Juni 2019 führten die Experten des SLF, R.________ und S.________, eine Besichtigung vor Ort durch. Da sie der bis dahin nicht restlos geklärten Frage, welche Route die Skisportler gewählt haben, massgebliche Bedeutung beimassen, erfolgten am 2. Juli 2019 vor Ort (J.________), bei Anwesenheit des SLF-Experten S.________ und des klägerischen Parteigutachters Dr.iur. O.________, (je einzeln) gerichtliche Befragungen von P.________ und Q.________ als Zeuginnen durch den instruierenden Richter und den Gerichtsschreiber. Die Befragungsprotokolle wurden den Parteien am 15. Juli 2019 zugestellt.