Am 21. Mai 2019 wurden die eingegangenen Rückmeldungen den Parteien zugestellt und sie wurden über die Annahme des Gutachterauftrags durch das SLF und die Personalien der ausführenden Experten des SLF informiert sowie über den Entscheid des Gerichts, dem SLF die Privatgutachten des Klägers ebenfalls zuzustellen.