Die Staatsanwaltschaft K.________ erklärte mit Schreiben vom 16. April 2019 u.a., beim Wort "alle(n)" auf S. 5 al 2 Zeile 4 ihrer Einstellungsverfügung vom 5. April 20__ handle es sich - wie vom Vizepräsidenten des Gerichts in der Anfrage vom 1. April 2019 angenommen - um einen Tippfehler; die von ihm in dieser Anfrage angenommene Korrektur sei richtig. Das SLF erklärte am 16. Mai 2019, den Gutachterauftrag anzunehmen.