M. Die eingegangen Rückmeldungen wurden am 24. Oktober 2018 den Parteien zugestellt. Am 23. Januar 2019 fand eine Instruktionsverhandlung i.S.v. Art. 226 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) vom 19. Dezember 2008 statt, mit der Präsentation der vorläufigen Sachverhaltsdarstellung aus Sicht des Gerichts, den Stellungnahmen der Parteien dazu und dem Ergebnis, dass am 28. Januar 2019 die bereits zugestellten Fotoaufnahmen der Rega in digitaler Form ediert und weitere Beweismassnahmen angeordnet wurden.