I. Mit Duplik und Widerklagereplik vom 23. August 2018 liess die Beklagte an den Anträgen aus der Klageantwort und Widerklage vom 11. April 2018 festhalten. 3 J. Mit Widerklageduplik vom 25. September 2018 liess der Kläger den Antrag auf Abweisung der Widerklage erneuern.