H. Mit Replik und Widerklageantwort vom 13. Juni 2018 liess der Kläger beantragen: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger Fr. nn.-- zu bezahlen (Police D.________ Versicherungen AG, Vertrags-Nr. 001.________ / Versicherten Nr. 002.________), nebst Zins zu 5% seit 06.10.20__. 2. Das Feststellungsbegehren der Klage (Ziffer 2) sei als gegenstandslos abzuschreiben. 3. Die Widerklage sei abzuweisen. -Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.