C. Am 25. Januar 20__ teilte die H.________AG A.________ mit, sie lehne den Leistungsanspruch für das Invaliditätskapital ab. Der Lawinenniedergang vom [Ereignistag] sei als Wagnis zu betrachten, weswegen der Ausschlussartikel Art. 16 lit. h AVB zur Anwendung gelange (vgl. BB-act. 32 A 5). Am 17. Mai 20__ informierte die G.________AG, sie werte den Unfall vom [Ereignistag] als Folge eines Wagnisses von A.________. Die Leistungen aus Pflegezusatzversicherungen - insbesondere halbprivater Spitalversicherung - würden im Sinne von Art. 32 AVB rückwirkend um die Hälfte gekürzt (BB-act. 17). Daran hielt die G.________AG fest (BB-act. 23 und 26).