{"Signatur": "SZ_VG_002", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-09-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2018-21_2020-09-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "9d2e8594ae3ecf926ab28c105629c581"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2018-21_2020-09-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/II_2018_21_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d738390c890a3a271277220f640da71aa93106cc93afabdaeea38aebf15169472ba4f8657a4746ed66cf370415daaa86d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d738390c890a3a271277220f640da71aa93106cc93afabdaeea38aebf15169472ba4f8657a4746ed66cf370415daaa86d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=II_2018_21", "Checksum": "ff3f82c1835d2d84686685a7ed54d086"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["II 2018 21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 2. 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Während die Geländerücken, die teilweise sogar kaum Schnee aufgewiesen hatten, entsprechend günstiger zu beurteilen waren, konnte vor allem in den Mulden und in den Hangbereichen, wo es vom\nflachen ins steile Gelände übergeht, bei der vorherrschenden Lawinensituation mit\nfrischem Triebschnee gerechnet werden. Entsprechend mussten diese Hangbereiche bei dieser Situation kritischer eingestuft werden (vgl. SLF-Gutachten ad 2e).\n\n53\nDiese Beurteilung der SLF-Experten wird durch die Einschätzung der\nI.________AG vom 25. April 2019, wonach am [Ereignistag] in diesem Gebiet die\nTriebschneeansammlungen eher klein gewesen seien, dafür ein schwacher\nSchneedeckenaufbau geherrscht habe (vgl. Erw. 4.14 in fine hiervor), nicht in Frage gestellt.\n\n5.4.2 Die SLF-Experten haben mit Hinweis auf das Merkblatt \"Achtung Lawinen\"\n(SLF-Gutachten Beilage 1) festgehalten, dass die Geländeform bei der professionellen Reduktionsmethode (PRM) und der grafischen Reduktionsmethode (GRM)\nnicht berücksichtigt wird und dass zur Abschätzung des Risikos bei Triebschneesituationen Reduktionsmethoden nur bedingt nützlich sind. Der meistens sehr unregelmässig vor allem in Mulden und Rinnen liegende Triebschnee müsse vor Ort\nerkannt und beurteilt, frischer Triebschnee sollte, wenn möglich, umfahren werden.\nEine Risikoabschätzung bei der Annahme, dass die Gruppe die Variante B gefahren ist, ergab bei der PRM ein Restrisiko von 0.89, was gemäss der GRM dem\noberen Bereich von orange = erhöhtes Risiko, Vorsicht! Erfahrung! entspricht (vgl.\nSLF-Gutachten ad 3a). In Beantwortung der Frage 5 präzisieren die SLF-Experten,\ndass sie die Reduktionsmethode der am Unfalltag nach ihrem Erachten am ehesten zu befahrenden Sektoren gemäss Beilage 3 aus der Perspektive der gestrichelt eingetragenen Ideallinie (orografisch deutlich rechts des ungefähren Lawinenanrissgebietes und der ungefähren Sturzbahn der Lawinen; vgl. SLF-Gutach-\nten Abb. 1 S. 8, Beilagen 2 und 3) vorgenommen haben, mit demselben Ergebnis\nnach der GRM für den Sektor 3, d.h. der Variante B (orange = erhöhtes Risiko,\nVorsicht! Erfahrung!) und dem Hinweis, dass die Route über den Rücken, orografisch rechts der Mulde vom Gelände her günstiger sei als in der Mulde (vgl. SLF-\nGutachten ad 5). Letzteres wird von Seiten des Klägers ausdrücklich als zutreffend\nanerkannt (vgl. Stellungnahme vom 27.3.2020 Ziff. 5 S. 8).\n\n5.4.3 Auf die Anwendung eines zusätzlichen Reduktionsfaktors (PRM) oder einer\ntieferen Gefahrenstufe (GRM) für Hänge in Pistennähe haben die SLF-Gutachter\nverzichtet, weil sie davon ausgehen, dass der Hang vor dem Unfall noch nicht häufig befahren wurde, mithin nicht von einem günstigeren Schneedeckenaufbau aufgrund häufiger Befahrung ausgegangen werden konnte (vgl. SLF-Gutachten ad 3a\nund ad 3b). In grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Ausführungen der\nI.________AG vom 25. April 2019 (vgl. Erw. 4.14 hiervor), nehmen die SLF-\nExperten an, dass der zu beurteilende Hang auf Grund der Pistennähe in einem\n\"normalen\" Winter mit entsprechenden Schneemengen vor dem Unfall am [Ereignistag] möglicherweise schon oft, vielleicht sogar regelmässig befahren worden wäre.\nWegen des in Beilage 6 dokumentierten Schneemangels bis in den __ 20__ hinein\ngehen die SLF-Experten jedoch davon aus, dass im Unfallhang bis Anfang Januar\n\n54\nkaum genügend Schnee lag, so dass der Hang nicht häufig befahren wurde, weil bis\nzum __ 20__ kaum genügend Schnee lag. Sie gelangen zur Annahme, dass der Unfallhang zum Unfallzeitpunkt vorgängig nicht genügend befahren wurde resp. werden konnte, als dass davon ein positiver Effekt auf die Lawinensituation hätte abgeleitet werden können (vgl. SLF-Gutachten ad 3b, ad 4 und ad 19; vgl. auch ad\n28).\n\n"}